Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermietung von Transportern
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Mietverträge zwischen GLANZWERK MOD (im Folgenden „Vermieter“) und Privatpersonen oder Unternehmern (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Transportfahrzeugen.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt.
§ 2 Mietgegenstand und Nutzung
2.1 Vermietet werden ausschließlich Transportfahrzeuge (Transporter) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.
2.2 Die Fahrzeuge dürfen nur für den vorgesehenen Transport von zulässigen Gütern verwendet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere:
– gefährliche Stoffe,
– Tiere oder Personen,
– Güter, deren Transport gesetzlich verboten ist.
2.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die geltenden Verkehrs- und Zulassungsvorschriften einzuhalten.
§ 3 Übergabe und Rückgabe
3.1 Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Etwaige vorhandene Schäden sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten.
3.2 Der Mieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.
3.3 Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls werden die Betankungskosten zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.
§ 4 Mietdauer und Stornierung
4.1 Die Mietzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
4.2 Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen können mit bis zu 50 % des Mietpreises berechnet werden.
4.3 Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für jede angefangene Stunde bzw. Tag eine zusätzliche Miete berechnen.
§ 5 Haftung und Versicherung
5.1 Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht in der Regel; Details werden bei Vertragsschluss mitgeteilt.
5.2 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, ebenso für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.
5.3 Kaution:
Bei Übergabe des Fahrzeugs wird eine Kaution erhoben.
– Die Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs und Überprüfung auf Schäden zurückerstattet.
– Bei festgestellten Schäden darf der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, bis die Schadenshöhe ermittelt und mit der Kaution verrechnet wurde.
– Übersteigt der Schaden die Kaution, haftet der Mieter für die Differenz.
§ 6 Entgelt und Zahlung
6.1 Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer und eventuellen Zusatzleistungen.
6.2 Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs in bar oder per Überweisung im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung 5 % des Mietbetrags als Bearbeitungsgebühr erhoben.
§ 7 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.